Urheberrecht

Das Verlinken einer Fundstelle eines bestimmten Inhalts ist das Kopieren und Einfügen der URL – also der Internetadresse, unter der ein Inhalt zu finden ist. Wenn der Urheber oder Rechteinhaber ein Werk im Internet öffentlich zur Verfügung stellt, dürfen auch andere Internetnutzer grundsätzlich darauf verlinken. Das Einbetten und Teilen von Inhalten wird rechtlich meistens mit dem Verlinken gleichgesetzt.

Grundsätzlich richten sich Inhalte, die mit Zustimmung des Urhebers ohne Zugangsbeschränkungen im Internet angeboten werden, an die Gesamtheit der Internetnutzer. Dementsprechend kann dieser Adressatenkreis durch das Setzen eines Hyperlinks nicht erweitert werden, ein unzulässiger Eingriff in das Zurverfügungstellungsrecht scheidet aus.